Fach- und Urkundenübersetzungen

Noch immer verlangen viele öffentliche Einrichtungen – etwa Behörden, Hochschulen oder Gerichte – beglaubigte Übersetzungen offizieller Dokumente. Als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin biete ich Ihnen diesen Service zuverlässig und rechtsgültig an. Zudem garantiere ich Ihnen eine schnelle Bearbeitungszeit Ihrer Aufträge:


Beglaubigte Urkunden und kürzere Texte sind in der Regel innerhalb weniger Tage fertiggestellt. Auch längere Texte wie z. B. Firmen-Webseiten übersetze ich nach vorheriger Definition des zeitlichen Rahmens rasch und zuverlässig.

 

Hier noch ein Überblick über meine stets transparente Preisgestaltung:

  • Basis für die Berechnung einer Über­set­zung sind die Normzeilen (55 Zei­chen inkl. Leer­zei­chen).

  • Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden mit editierbaren Fließtexten berechne ich mit einem Grundhonorar von 1,95 € pro Zeile (gemäß § 11 JVEG).

  • Nicht editierbare bzw. gescannte Dokumente werden nach Zeitaufwand mit 60,00 € pro Zeitstunde à 60 Minuten abgerechnet.

Wenn Sie mir Ihr Dokument per   oder als Anhang über mein Kontaktformular zusen­den, erstelle ich ihnen zeitnah ein konkretes Angebot.

 

Profitieren Sie von meinem umfangreichen Know-how und Erfahrungsschatz als Englisch-Übersetzerin – ob punktuell nach Bedarf oder als regelmäßiger Service.